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Europäischer Gerichtshof kippt Exklusiv-VermarktungAm Dienstag beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Exklusiv-Vermarktung im Profifußball geändert werden muss. Für den Verbraucher ergibt sich dadurch ein großer Vorteil: Er ist nicht mehr an nationale Pay-TV-Sender wie „Sky“ gebunden, sondern kann auch kostengünstige ausländische Decoderkarten verwenden. Bisher war der Empfang von Live-Übertragungen von Fußballspielen und anderen Sportereignissen nur auf die jeweiligen nationalen Pay-TV-Anbieter beschränkt. Wer zum Beispiel am Samstag das Spitzenspiel live im Fernsehen verfolgen wollte, um möglicherweise auch seine Bundesliga Wetten oder generell Fußball Wetten spannender zu gestalten, musste ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Die Verwendung ausländischer Decoder und Karten, die teils billiger sind als die nationalen, war bisher schlichtweg verboten. Doch mit der Entscheidung der EU-Richter ist das nun möglich. Nach ihnen verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, sowohl gegen das Wettbewerbsrecht der EU als auch gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs. Dabei geht es in dem Grundsatzurteil, gegen das keine Berufung möglich ist, auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste Gericht der EU entschied, dass zwar einzelne Teile einer Übertragung wie zum Beispiel die Premier League-Hymne geschützte Werke seien, die Fußballspiele an sich seien aber nicht geschützt. Wird ein Spiel mitsamt der Auftaktvideo-Sequenz oder der Liga-Hymne nun in einem Lokal übertragen, dann müsse der Urheber diese „öffentliche Wiedergabe“ billigen. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die britische Pup-Besitzerin Karen Murphy aus dem südenglischen Portsmouth. In ihrer Kneipe zeigte die Wirtin 2007 die Übertragungen der Premier League-Spiele nicht mit einer Decoderkarte des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern mit einem griechischen Decoder. Daraufhin verklagte der englische Fußballbund die Gastronomin. Seit Jahren läuft schon der Rechtsstreit, der nun mit dem Urteil vom Dienstag ein Ende gefunden hat. Die Deutsche Fußball Liga nahm am Dienstag bereits Stellung zur der Gesetzänderung: „Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird.“ Weiter hieß es, die DFL habe sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken.“ |
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