Fußballfeld (Spielfeld im Fußball)

Das Spielfeld im Fußball Auf einem rechteckigen Feld wird das Fußballspiel ausgetragen. Dieses ist frei von Hindernissen. Der Bodenbelag besteht im Profifußball aus Rasen.

Auf einem Hartplatz oder Kunstrasen wird seltener gespielt. Zwischen 45 und 90 Meter sollte die Länge der kurzen Seiten betragen, der sogenannten Torlinie.

Zwischen 90 und 120 Meter sollten die langen Seiten die sogenannten Seitenlinien betragen. Doch üblicherweise sind es 68 auf 105 Meter auf Grund der Leichtathletikstadien in dessen das Spielfeld von der 400m -Kunststoffbahn mit 100-m-Gerade umrandet wird.

Auf dem Artikel „Wie groß ist ein Fußballfeld“ habe ich eine Infografik für euch veröffentlicht.

In einigen Europacupwettbewerben muss die Größe auch exakt eingehalten werden. Zwischen 100 und 110 Meter hat das Spiel bei Länderspielen an den langen Seiten sowie zwischen 64 und 75 Meter muss das Spielfeld groß sein. Die Höhe des Tores beträgt 2,44 m und hat eine Breite von 7,32 m.

Durch weiße Linien ist das Spielfeld begrenzt. In der Regel werden zur Markierung der Linie Kalk oder Farbe genommen. Diese Linien dürfen nicht breiter als 12 Zentimeter sein.

Auch die Mittellinie, die Strafstoß-Marke, der Anstoßkreis, der Teilkreis am Strafraum, welcher einen Radius von 9,15, der Eck-Viertelkreis mit einem Radius von 1,00 m, der Strafraum sowie auch der Torraum sind mit solch einer Markierung versehen.

Mit einer Fahne an einer Stange versehen sind die Ecken des Spielfeldes. Sie muss eine Mindesthöhe von 1,50 aufweisen und darf oben nicht spitz sein. Aufgestellt werden kann solch eine Fahne an der Mittellinie des Spielfeldes.

Sie soll sich aber außerhalb des Spielfeldes befinden. Und die Entfernung von der Seitenlinie soll 1 Meter betragen. Das Tor befindet sich in der Mitte der kurzen Seiten.

Durch eine Querlatte sind die beiden Pfosten des Tores miteinander verbunden. Diese Pfosten waren bis vor 20 Jahren aus Holz und hatten einen quadratischen Querschnitt.

Datum: 23. November 2014 / Zuletzt aktualisiert: 27. November 2015